Patientenberatung Bremen: Patientenrechte, Krankenkasse, Anlaufstellen
Fragen zur Gesundheit? Hier finden Sie Klarheit über die nächsten Schritte. Beratung für Patienten in Bremen ist auf viele Stellen verteilt – Rechte, Fristen und zuständige Adressen stehen hier an einem Ort, verständlich erklärt.
Wobei wird Unterstützung gesucht?
Ein gesundheitliches Problem wirft meist mehrere Fragen auf einmal auf. Wer nach Patientenberatung Bremen sucht, sucht deshalb selten nach einem Überblick, sondern nach einem Thema. Der Einstieg über das betroffene Thema führt direkt zu den Möglichkeiten, die in dieser Lage bestehen.
Behandlung & Diagnose
Aufklärung, Einwilligung, Zweitmeinung und der Ablauf einer Behandlung.Arzt & Praxis
Arztwahl, Praxiswechsel, Termine und Einsicht in die Unterlagen.Krankenhaus
Aufnahme, Rechte während des Aufenthalts, Entlassmanagement.Krankenkasse
Abgelehnte Leistungen, Widerspruch, Krankengeld, Kassenwechsel.Kosten & Rechnungen
Zuzahlungen, private Rechnungen und IGeL-Leistungen einordnen.Patientenrechte
Was das Patientenrechtegesetz regelt und wie es angewendet wird.Medikamente
Verordnung, Zuzahlung und Befreiung von der Zuzahlung.Pflege & Rehabilitation
Pflegegrad, Begutachtung, Reha-Antrag und häusliche Pflege.Beschwerden
Welche Stelle bei welcher Beschwerde zuständig sein kann.Finden Sie Ihren Weg
Der Patienten-Lotse
Wer mit einem konkreten Anliegen kommt, braucht keine Übersicht über das gesamte Gesundheitswesen, sondern den nächsten Schritt. Der Patienten-Lotse fragt in vier Schritten nach der Situation und führt zu dem Thema, das dazu passt, sowie zu der Stelle, die dafür zuständig sein kann.
Der Lotse ist keine medizinische Einschätzung und keine Rechtsberatung im Einzelfall. Er ordnet eine Situation ein und benennt die Wege, die das Sozialrecht und das Patientenrechtegesetz dafür vorsehen.
Lotse starten- 01 Problem einordnen Worum geht es genau?
- 02 Unterlagen prüfen Bescheid, Rechnung, Befund
- 03 Fristen beachten Wie lange bleibt Zeit?
- 04 Stelle finden Wer ist zuständig?
Patientenrechte verstehen und anwenden
Welche Rechte Patienten haben, ist seit 2013 im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt: Der Behandlungsvertrag, die Pflicht zur Aufklärung, die Einwilligung, die Dokumentation und das Einsichtsrecht in die Patientenakte stehen dort als eigene Vorschriften (§§ 630a bis 630h Bürgerliches Gesetzbuch). Welche Rechte Patienten haben, entscheidet damit nicht das Verhalten einer Praxis oder eines Krankenhauses, sondern das Gesetz.
Die sechs Bereiche unten führen zu den Vorschriften, die im Alltag am häufigsten gebraucht werden – von der Aufklärung vor einem Eingriff bis zum Recht, sich zu beschweren.
- Ohne Fachsprache Begriffe werden erklärt, wo sie zum ersten Mal auftauchen.
- Mit Paragraf belegt Jede rechtliche Aussage nennt die Vorschrift, auf der sie beruht.
- Bremer Anlaufstellen Zuständigkeiten für Bremen und Bremerhaven, getrennt aufgeführt.
- Ohne Anmeldung Alle Inhalte und Werkzeuge sind frei zugänglich.
Probleme mit der Krankenkasse
Probleme mit der Krankenkasse sind der häufigste Anlass, überhaupt nach Beratung zu suchen: Ein Antrag wird abgelehnt, eine Kostenübernahme bleibt offen, das Krankengeld endet früher als erwartet, oder ein Pflegegrad fällt niedriger aus als erwartet. In all diesen Fällen gibt es einen schriftlichen Bescheid, und gegen diesen Bescheid steht der Widerspruch offen – innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Sozialgerichtsgesetz).
Wichtig ist die Reihenfolge: erst den Bescheid und die Rechtsbehelfsbelehrung lesen, dann die Frist notieren, dann den Widerspruch einlegen – die Begründung darf nachgereicht werden. Wer die Frist wahrt, verliert nichts; wer sie versäumt, muss den Bescheid hinnehmen, auch wenn er inhaltlich falsch war. Probleme mit der Krankenkasse scheitern in der Praxis häufiger an Fristen als an der Sache.
Anlaufstellen in Bremen finden
Beratung für Patienten in Bremen ist auf mehrere Stellen verteilt, und die Zuständigkeit hängt davon ab, worum es geht: Kammern für Beschwerden über Ärztinnen und Ärzte, die Kassenärztliche Vereinigung für die vertragsärztliche Versorgung, Pflegestützpunkte für Fragen zur Pflege, Verbraucherschutz und Sozialverbände für sozialrechtliche Anliegen.
Die Seite mit den Anlaufstellen führt diese Stellen für Bremen und Bremerhaven getrennt auf und nennt jeweils, für welche Art von Anliegen sie in Frage kommen. Beratung für Patienten in Bremen beginnt damit an der richtigen Adresse statt beim Durchprobieren – und wer Patientenberatung Bremen als eine einzige Stelle sucht, findet stattdessen eine klare Zuordnung nach Anliegen.
Eine öffentlich finanzierte Beratungsstelle für das Land Bremen gibt es seit Ende 2015 nicht mehr: die Unabhängige Patientenberatung Bremen e. V. hat ihre Beratungstätigkeit zum 23. Dezember 2015 eingestellt und wurde aufgelöst. Kostenfreie unabhängige Beratung führt in Bremen der Gesundheitsladen Bremen e. V. mit seiner PatientInnenstelle; bundesweit berät die Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland telefonisch. Hier steht die Rechtslage mit der Vorschrift dazu, und welche Stelle für welches Anliegen zuständig ist.
Patientenberatung Bremen: häufige Fragen
Was kann getan werden, wenn die Krankenkasse eine Leistung ablehnt?
Zuerst wird der schriftliche Bescheid geprüft: Er muss eine Begründung und eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Gegen den Bescheid ist der Widerspruch möglich, und zwar innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Sozialgerichtsgesetz). Der Widerspruch kann zunächst ohne Begründung eingelegt werden, um die Frist zu wahren; die Begründung lässt sich nachreichen.
Wie lange dauert die Frist für einen Widerspruch?
Für den Widerspruch gegen einen Bescheid einer Krankenkasse oder Pflegekasse gilt ein Monat ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Sozialgerichtsgesetz). Fehlt im Bescheid die Rechtsbehelfsbelehrung, verlängert sich die Frist auf ein Jahr (§ 66 Sozialgerichtsgesetz). Maßgeblich ist der Zugang des Bescheids, nicht das Datum des Schreibens.
Besteht ein Anspruch auf eine Zweitmeinung?
Für bestimmte planbare Eingriffe besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung (§ 27b Fünftes Buch Sozialgesetzbuch). Welche Eingriffe erfasst sind, legt der Gemeinsame Bundesausschuss fest. Die Ärztin oder der Arzt, die den Eingriff vorschlagen, müssen auf dieses Recht hinweisen.
Darf die eigene Patientenakte eingesehen werden?
Ja. Patientinnen und Patienten können unverzüglich in die vollständige Behandlungsdokumentation Einsicht nehmen und Kopien verlangen (§ 630g Bürgerliches Gesetzbuch). Die Kosten für die Kopien trägt die einsichtnehmende Person. Eine Einsicht darf nur verweigert werden, wenn erhebliche therapeutische Gründe oder Rechte Dritter entgegenstehen – und die Verweigerung muss begründet werden.
Was sind IGeL-Leistungen?
IGeL steht für individuelle Gesundheitsleistungen: Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht bezahlt und die deshalb privat in Rechnung gestellt werden. Vor der Erbringung ist eine schriftliche Vereinbarung erforderlich, und die Kosten müssen vorher benannt werden (§ 18 Absatz 8 Bundesmantelvertrag-Ärzte in Verbindung mit § 630c Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch).
Was sind die nächsten Schritte?
-
Problem einordnen
Betrifft das Anliegen die Behandlung, die Abrechnung oder eine Entscheidung der Krankenkasse? Danach richtet sich alles Weitere.
-
Unterlagen prüfen
Bescheid, Rechnung, Befund und Schriftwechsel zusammenlegen. Entscheidend ist das Datum der Bekanntgabe.
-
Fristen beachten
Für den Widerspruch gegen einen Bescheid gilt ein Monat (§ 84 Sozialgerichtsgesetz). Die Frist wahrt schon der formlose Widerspruch.
-
Zuständige Stelle finden
Kammer, Kassenärztliche Vereinigung, Pflegestützpunkt oder Krankenkasse – die Zuständigkeit hängt vom Anliegen ab.
-
Nächsten Schritt einleiten
Widerspruch einlegen, Akteneinsicht verlangen oder eine Beschwerde bei der zuständigen Stelle einreichen.
Noch Fragen?
Wenn kein Thema passt, hilft die Übersicht der Zuständigkeiten weiter.